Entgeltordnung

Gültig ab 02.06.2022 

I. Archivbenutzung

Tagespauschale Archivbenutzung € 10,00
Recherchen durch das Archivpersonal (pro angefangene halbe Stunde) € 30,00

II. Kopien / Scans

  • 1. durch Benutzer/in gefertigt
Kopien / Scans (jegliche Art und Größe) € 0,50
  • 2. vom Personal gefertigt
Kopien / Scans (jegliche Art und Größe) € 1,00
  • 3. Bearbeitung
Bearbeitungsgebühr pro Auftrag € 10,00
Versand per E-Mail (bis max. 8 MB) oder Bereitstellung auf FTP-Server kostenfrei

III. Portokosten

entsprechend den Gebühren der Deutschen Post AG

IV. Bankspesen für Auslandszahlungen

außerhalb der Euro-Zone bis zu einer Rechnungssumme von € 50,00 € 8,00
außerhalb der Euro-Zone bei einer Rechnungssumme über € 50,00 € 12,00
außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums € 20,00

Es wird ausdrücklich auf den beigefügten Auszug aus der Benutzungsordnung hingewiesen!
Änderungen vorbehalten.

Die Zahlung erfolgt per Vorkasse auf unten genanntes Konto bei der Sparkasse Bayreuth, unter Angabe des Verwendungszwecks: Hst. 0.3111.1190.

IBAN: DE 54 7735 0110 000 9 0226 25
BIC: BYLADEM1SBT

Steuernummer: 208/147/00330
Umsatzsteueridentifikations-Nr.: DE 229157447

BILDARCHIV

I. Lieferung oder Bereitstellung von Bildmaterial

1a. Neuaufnahmen von Archivalien
Ausschließlich gegen Kostenübernahme aufgrund eines Kostenvoranschlages eines durch das Richard Wagner Museum bestellten Fotografen.

1b. Digitale Neuaufnahmen von Zeichnungen, illustrierten Werken, Druckgraphik, Aufnahmen aus Büchern und weitere Flachware (außer Gemälde, Plastiken, Autographe) maximal 20 cm x 30 cm

pro Seite € 30,00

2. Bilddateien (von bereits digitalisiertem Material)
Bilder per Download, Auflösung 300 ppi, Größe 1500 x 2100 pixel (13×18 cm bei Ausgabe 300 dpi), TIFF-Format, unkomprimiert, für IBM PC oder MAC

pro Datei € 15,00

Die Preise gem. 2. ermäßigen sich bei der Verwendung für wissenschaftliche Zwecke um minus 50 %

Die Bereitstellung der Dateien erfolgt ausschließlich über Serverdownload (FTP)

II. Nutzung

Die Entgelte für die Nutzung von Bildmaterial des Archivs beinhalten neben Lieferung bzw. Bereitstellung gem. I. von Art und Umfang der Nutzung abhängige Entschädigungen. Diese umfassen gem. § 13 der Benutzungsordnung ausdrücklich nicht die Abgeltung von Vergütungsansprüchen gem. UrhG im Sinne einer Lizenz.

1. Reproduktion in Büchern, Bildbänden, Ausstellungskatalogen, Programmheften, auf Innenseiten von CD/DVD-Booklets (Abbildungsformat bis zu einer Seite) pro Motiv.

Basisgebühr
Auflage bis 1.000 € 25,00
Auflage bis 3.000 € 50,00
Auflage bis 5.000 € 55,00
Auflage bis 10.000 € 60,00
Auflage bis 25.000 € 65,00
Auflage bis 50.000 € 70,00

2. Reproduktionen in Zeitungen/Zeitschriften (nur Printausgabe, bis zu einer Seite) pro Motiv

Basisgebühr
Auflage bis 100.000 € 45,-
Auflage bis 500.000 € 90,-
Auflage über 500.000 € 130,-

Zusätzliche digitale Ausgaben (Website, App, e-Paper etc.) plus 50 %

3. Plakate, Postkarten, Werbebroschüren, Werbeprospekte, Flyer, Pressemitteilungen, e-Newsletter, Roll-Ups und sonstige Marketingmittel

Basisgebühr pro Medium
Auflage bis 500 € 60,-
Auflage bis 2.000 € 70,-
Auflage bis 5.000 € 85,-
Auflage bis 10.000 € 100,-
Auflage bis 25.000 € 125,-
Auflage bis 50.000 € 175,-
Auflage bis 100.000 € 210,-
je weitere 100.000 plus € 50,-

4. Kalender (Handelsprodukt; Inland)

Basisgebühr
Auflage bis 10.000 € 160,-
Auflage bis 50.000 € 190,-
Auflage bis 100.000 € 220,-
je weitere 100.000 plus € 50,-

5. Wiedergabe auf kunstgewerblichen Gegenständen und Nachbilden (Kopieren) von Sammlungsgegenständen für gewerbliche Zwecke

€ 250,-

6. Wiedergabe in Ausstellungen nichtkommerzieller öffentlicher Institutionen (Vitrine, Panel, Touchscreen, Videoguide, Apps etc.)

€ 25,00

7. Publikation im Internet und anderen Netzwerken
(je Bild; Abbildungsgröße von 10 x 15 cm entspricht 283 x 425 px bei 72 dpi; s/w und color):

pro Datei € 50,-
Mengenrabatt
ab 10 Bilder minus 20%
ab 20 Bilder minus 30%
Nachlass für Schul- und Bildungszwecke minus 50%

8. Wiedergabe von bereitgestellten Bildvorlagen in Film, Fernsehen oder Video/DVD (auch teilweise Wiedergabe)

  • a) für Fernsehsendungen (inklusive aller Wiederholungen, Streaming, Podcasts, Downloads für 10 Jahre, 7-days-catch-up, Video On Demand, DVDs, keine Werbung, Einblenddauer bis zu 3 Minuten). Entfällt bei Dreharbeiten vor Ort und Entrichtung einer Pauschale nach III. 2. b)
Reichweite
national € 50,-
international € 90,-
  • b) für TV-/Kinowerbung (Inland; pro Einblendung max. 10 Sekunden)
bis zu 15 Ausstrahlungen € 800,-

Zuschlag für je 10 weitere Ausstrahlungen plus 25 %

  • c) in Kinofilmen (Inland)
Filmart
Kultur- oder Dokumentationsfilme € 45,-
sonst. kommerzielle Filme € 75,-
  • d) Ausstrahlung und Vorführung über Beamer, Video-Installation, Projektionen bei diversen Anlässen, in Theatern, in der Gastronomie, auch als Hintergrund
Art der Vorführung (inkl. Wiederholungen)
nicht-kommerziell (ohne Eintritt) € 45,-
sonst. kommerzielle Verwendung (mit Eintritt) € 90,-

Bei Wiedergabe auf Schmalfilmen (bis 16 mm), bei Fernseh- und Video-/DVD-Filmen, Dia-Vorträgen und digitaler Bildpräsentation (Beamer), die ausschließlich für Bildungs- und Unterrichtszwecke in Bildungseinrichtungen und Schulen oder für Schulfunksendungen eingesetzt werden, wird keine Entschädigung erhoben.

9.1. Zuschläge und Ermäßigungen der unter 1. bis 8. genannten Beträge und Entgeltfreiheit

  • a) Zuschläge (auf die jeweilige Basisgebühr):
Titelseite, Bucheinband, Doppelseite plus 50 %
e-book, Google books, etc. gemäß Auflage plus 150 %
Nutzung für Werbezwecke, soweit diese noch nicht umfasst sind plus 75 %
  • b) Ermäßigungen (jeweils auf Basisgebühr):
Wiederauflage, Nachdruck, Übersetzung, Lizenzausgabe, Wissenschaftliche Publikation, Schulbuch minus 50 %

9.2. In folgenden Fällen kann nach Ermessen der Archivleitung von einer Entschädigung gem. II. abgesehen werden:

  • a) Bildreportagen
  • b) soweit die Reproduktion einer angemessenen Werbung für die Einrichtung oder deren jeweiligen
    Träger dient (insbesondere bei im Auftrag der Einrichtung durch Dritte herausgegebene Publikationen)
  • c) Berichterstattungen, bei denen insbesondere aus zeitgeschichtlichem Anlass ein öffentliches
    Interesse besteht

9.3. Entgeltfreiheit

Eine Entschädigung gem. II. wird nicht erhoben für:

  • a) Publikationen von geringem Umfang (bis zu 100 Stück)
  • b) Reproduktionen in wissenschaftlichen Publikationen (im Ermessen der Archivleitung) bis zu einer
    Auflage von 1.000 Exemplaren
  • c) aktuelle Berichterstattungen
  • d) für Filme der Hochschule für Fernsehen und Film und von vergleichbaren staatlichen oder staatlich geförderten Einrichtungen

III. Genehmigung von Foto-, Fernseh-, Film- oder Videoaufnahmen

1. Dritten kann die Erlaubnis zum Fotografieren oder Filmen von einzelnen, genau zu bezeichnenden Sammlungsgegenständen erteilt werden, wenn sie sich verpflichten, folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • a) Bei jeder Reproduktion den Aufbewahrungsort des Originals anzugeben;
  • b) der Archiv- bzw. Museumsdirektion jederzeit das Reproduktionsrecht dieser Aufnahmen für Veröffentlichungen des Museums entschädigungslos einzuräumen;
  • c) das Reproduktionsrecht dieser Aufnahmen nicht ohne Genehmigung der Archiv- bzw. Museumsdirektion an Dritte weiterzugeben;
  • d) im Falle einer entgeltpflichtigen Reproduktion nach Absprache mit der Archiv- bzw. Museumsdirektion ein Belegexemplar an die Archiv- bzw. Museumsdirektion abzugeben;
  • e) bei Reproduktionen die auch für eigene Aufnahmen des Archivs oder Museums geltenden Re-produktionsgebühren an Dritte zu entrichten;
  • f) jede Reproduktion dieser Aufnahme nur mit besonderer Genehmigung der Direktion herstellen zu lassen;
  • g) bei entgeltpflichtigen Reproduktionen die entsprechenden Entschädigungen zu entrichten;
  • h) die Aufnahmen zu den von der Direktion bestimmten Zeiten zu machen.

Die Verwendung von Blitzlicht ist zustimmungspflichtig!

2. Für die Erteilung eines Erlaubnisscheines sind folgende Entgelte zu erheben:

  • a) Für das Fotografieren
aa) von Berufsfotografen und bei Aufnahmen für gewerbliche Zwecke € 50,-
bb) von Amateurfotografen bei der Benutzung eines Stativs € 15,-
  • b) Für Film- / Video- oder Fernsehaufnahmen
Stundenpauschale € 180,-
zzgl. Personalkosten pro Person und Stunde € 30,-
Nachtzuschlag ab 20:00 Uhr (pro angefangener Stunde) € 15,-
Zuschlag für Sonn- und Feiertage (pro angefangener Stunde) € 10,-

Bei besonders aufwändigen Film-/Video oder Fernsehaufnahmen (z. B. Aufnahmen abends oder am Wochenende; ganz oder teilweise Schließung von Räumen zur Durchführung der Aufnahmen; größere Vorbereitungsarbeiten; Aufnahmen, die ein Umstellen von Sammlungsgegenständen erfordern usw.) können die Preise bis zum 3-fachen des jeweils vorstehend vorgesehenen Betrages erhöht werden. Soweit es trotz umfangreicherer Vorarbeiten nicht zu Aufnahmen kommt, kann für die hierfür entstandenen Aufwendungen (Bewirtschaftungskosten; Löhne und Gehälter von Bediensteten usw.) ein Kostensatz in Höhe von bis zu 50 % der o.g. Grundgebühren gefordert werden.

Die Zahlung erfolgt per Vorkasse netto.

Grundlage ist die jeweils gültige Benutzungsordnung.

Änderungen vorbehalten.

Entgeltordnung

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