Entgeltordnung
Gültig ab 02.06.2022
Gültig ab 02.06.2022
Tagespauschale Archivbenutzung | € 10,00 |
Recherchen durch das Archivpersonal (pro angefangene halbe Stunde) | € 30,00 |
Kopien / Scans (jegliche Art und Größe) | € 0,50 |
Kopien / Scans (jegliche Art und Größe) | € 1,00 |
Bearbeitungsgebühr pro Auftrag | € 10,00 |
Versand per E-Mail (bis max. 8 MB) oder Bereitstellung auf FTP-Server | kostenfrei |
entsprechend den Gebühren der Deutschen Post AG
außerhalb der Euro-Zone bis zu einer Rechnungssumme von € 50,00 | € 8,00 |
außerhalb der Euro-Zone bei einer Rechnungssumme über € 50,00 | € 12,00 |
außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums | € 20,00 |
Es wird ausdrücklich auf den beigefügten Auszug aus der Benutzungsordnung hingewiesen!
Änderungen vorbehalten.
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse auf unten genanntes Konto bei der Sparkasse Bayreuth, unter Angabe des Verwendungszwecks: Hst. 0.3111.1190.
IBAN: DE 54 7735 0110 000 9 0226 25
BIC: BYLADEM1SBT
Steuernummer: 208/147/00330
Umsatzsteueridentifikations-Nr.: DE 229157447
1a. Neuaufnahmen von Archivalien
Ausschließlich gegen Kostenübernahme aufgrund eines Kostenvoranschlages eines durch das Richard Wagner Museum bestellten Fotografen.
1b. Digitale Neuaufnahmen von Zeichnungen, illustrierten Werken, Druckgraphik, Aufnahmen aus Büchern und weitere Flachware (außer Gemälde, Plastiken, Autographe) maximal 20 cm x 30 cm
pro Seite | € 30,00 |
2. Bilddateien (von bereits digitalisiertem Material)
Bilder per Download, Auflösung 300 ppi, Größe 1500 x 2100 pixel (13×18 cm bei Ausgabe 300 dpi), TIFF-Format, unkomprimiert, für IBM PC oder MAC
pro Datei | € 15,00 |
Die Preise gem. 2. ermäßigen sich bei der Verwendung für wissenschaftliche Zwecke um minus 50 %
Die Bereitstellung der Dateien erfolgt ausschließlich über Serverdownload (FTP)
Die Entgelte für die Nutzung von Bildmaterial des Archivs beinhalten neben Lieferung bzw. Bereitstellung gem. I. von Art und Umfang der Nutzung abhängige Entschädigungen. Diese umfassen gem. § 13 der Benutzungsordnung ausdrücklich nicht die Abgeltung von Vergütungsansprüchen gem. UrhG im Sinne einer Lizenz.
1. Reproduktion in Büchern, Bildbänden, Ausstellungskatalogen, Programmheften, auf Innenseiten von CD/DVD-Booklets (Abbildungsformat bis zu einer Seite) pro Motiv.
Basisgebühr | |
Auflage bis 1.000 | € 25,00 |
Auflage bis 3.000 | € 50,00 |
Auflage bis 5.000 | € 55,00 |
Auflage bis 10.000 | € 60,00 |
Auflage bis 25.000 | € 65,00 |
Auflage bis 50.000 | € 70,00 |
2. Reproduktionen in Zeitungen/Zeitschriften (nur Printausgabe, bis zu einer Seite) pro Motiv
Basisgebühr | |
Auflage bis 100.000 | € 45,- |
Auflage bis 500.000 | € 90,- |
Auflage über 500.000 | € 130,- |
Zusätzliche digitale Ausgaben (Website, App, e-Paper etc.) plus 50 %
3. Plakate, Postkarten, Werbebroschüren, Werbeprospekte, Flyer, Pressemitteilungen, e-Newsletter, Roll-Ups und sonstige Marketingmittel
Basisgebühr | pro Medium |
Auflage bis 500 | € 60,- |
Auflage bis 2.000 | € 70,- |
Auflage bis 5.000 | € 85,- |
Auflage bis 10.000 | € 100,- |
Auflage bis 25.000 | € 125,- |
Auflage bis 50.000 | € 175,- |
Auflage bis 100.000 | € 210,- |
je weitere 100.000 plus | € 50,- |
4. Kalender (Handelsprodukt; Inland)
Basisgebühr | |
Auflage bis 10.000 | € 160,- |
Auflage bis 50.000 | € 190,- |
Auflage bis 100.000 | € 220,- |
je weitere 100.000 plus | € 50,- |
5. Wiedergabe auf kunstgewerblichen Gegenständen und Nachbilden (Kopieren) von Sammlungsgegenständen für gewerbliche Zwecke
€ 250,-
6. Wiedergabe in Ausstellungen nichtkommerzieller öffentlicher Institutionen (Vitrine, Panel, Touchscreen, Videoguide, Apps etc.)
€ 25,00
7. Publikation im Internet und anderen Netzwerken
(je Bild; Abbildungsgröße von 10 x 15 cm entspricht 283 x 425 px bei 72 dpi; s/w und color):
pro Datei | € 50,- |
Mengenrabatt | |
ab 10 Bilder | minus 20% |
ab 20 Bilder | minus 30% |
Nachlass für Schul- und Bildungszwecke | minus 50% |
8. Wiedergabe von bereitgestellten Bildvorlagen in Film, Fernsehen oder Video/DVD (auch teilweise Wiedergabe)
Reichweite | |
national | € 50,- |
international | € 90,- |
bis zu 15 Ausstrahlungen | € 800,- |
Zuschlag für je 10 weitere Ausstrahlungen plus 25 %
Filmart | |
Kultur- oder Dokumentationsfilme | € 45,- |
sonst. kommerzielle Filme | € 75,- |
Art der Vorführung (inkl. Wiederholungen) | |
nicht-kommerziell (ohne Eintritt) | € 45,- |
sonst. kommerzielle Verwendung (mit Eintritt) | € 90,- |
Bei Wiedergabe auf Schmalfilmen (bis 16 mm), bei Fernseh- und Video-/DVD-Filmen, Dia-Vorträgen und digitaler Bildpräsentation (Beamer), die ausschließlich für Bildungs- und Unterrichtszwecke in Bildungseinrichtungen und Schulen oder für Schulfunksendungen eingesetzt werden, wird keine Entschädigung erhoben.
9.1. Zuschläge und Ermäßigungen der unter 1. bis 8. genannten Beträge und Entgeltfreiheit
Titelseite, Bucheinband, Doppelseite | plus 50 % |
e-book, Google books, etc. gemäß Auflage | plus 150 % |
Nutzung für Werbezwecke, soweit diese noch nicht umfasst sind | plus 75 % |
Wiederauflage, Nachdruck, Übersetzung, Lizenzausgabe, Wissenschaftliche Publikation, Schulbuch | minus 50 % |
9.2. In folgenden Fällen kann nach Ermessen der Archivleitung von einer Entschädigung gem. II. abgesehen werden:
9.3. Entgeltfreiheit
Eine Entschädigung gem. II. wird nicht erhoben für:
1. Dritten kann die Erlaubnis zum Fotografieren oder Filmen von einzelnen, genau zu bezeichnenden Sammlungsgegenständen erteilt werden, wenn sie sich verpflichten, folgende Bedingungen zu erfüllen:
Die Verwendung von Blitzlicht ist zustimmungspflichtig!
2. Für die Erteilung eines Erlaubnisscheines sind folgende Entgelte zu erheben:
aa) von Berufsfotografen und bei Aufnahmen für gewerbliche Zwecke | € 50,- |
bb) von Amateurfotografen bei der Benutzung eines Stativs | € 15,- |
Stundenpauschale | € 180,- |
zzgl. Personalkosten pro Person und Stunde | € 30,- |
Nachtzuschlag ab 20:00 Uhr (pro angefangener Stunde) | € 15,- |
Zuschlag für Sonn- und Feiertage (pro angefangener Stunde) | € 10,- |
Bei besonders aufwändigen Film-/Video oder Fernsehaufnahmen (z. B. Aufnahmen abends oder am Wochenende; ganz oder teilweise Schließung von Räumen zur Durchführung der Aufnahmen; größere Vorbereitungsarbeiten; Aufnahmen, die ein Umstellen von Sammlungsgegenständen erfordern usw.) können die Preise bis zum 3-fachen des jeweils vorstehend vorgesehenen Betrages erhöht werden. Soweit es trotz umfangreicherer Vorarbeiten nicht zu Aufnahmen kommt, kann für die hierfür entstandenen Aufwendungen (Bewirtschaftungskosten; Löhne und Gehälter von Bediensteten usw.) ein Kostensatz in Höhe von bis zu 50 % der o.g. Grundgebühren gefordert werden.
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse netto.
Grundlage ist die jeweils gültige Benutzungsordnung.
Änderungen vorbehalten.
Zum Herunterladen oder zum Drucken.