Hausordnung des Richard Wagner Museums Bayreuth

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher!

Herzlich willkommen im Richard Wagner Museum Bayreuth! Zum Schutz der Ausstellungsgegenstände, der Museumseinrichtung und im Interesse aller Besucher möchten wir Sie auf unsere Hausordnung hinweisen. Die Hausordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Betreten der Museumsgebäude erkennen Sie diese an. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und bitten Sie daher, folgende Regeln einzuhalten:

Verhalten in den Museumsräumen

(1) Wir bitten Sie, alles zu unterlassen, was die Sicherheit und Ordnung im Museum beeinträchtigen könnte. Sie haften für alle durch Ihr Verhalten entstandenen Schäden.

(2) Im gesamten Museum und im Museumscafé ist das Rauchen nicht gestattet. Offenes Feuer (Streichhölzer, Feuerzeuge etc.) ist ebenfalls untersagt.

(3) Lautes oder rücksichtsloses Verhalten anderen Besuchern oder dem Kassen- und Aufsichtspersonal gegenüber sowie auch die demonstrative Kundgabe politischer, ästhetischer, religiöser oder sonstiger weltanschaulicher Anschauungen und Meinungen ist unerwünscht. Das Museumspersonal ist in solchen Fällen zum Einschreiten verpflichtet und im Extremfall berechtigt, das Hausrecht auszuüben.

(4) Deutlich alkoholisierten oder anderweitig berauschten und verhaltensauffälligen Personen ist der Zutritt zum Museum nicht gestattet.

(5) Eltern oder erwachsene Begleiter (wie Lehrer oder Gruppenleiter) sind für minderjährige Kinder verantwortlich. Bitte achten Sie auf angemessenes Verhalten der Kinder und Jugendlichen, die sich in Ihrer Begleitung befinden, und bleiben Sie bei Ihrer Gruppe.

(6) So weit nicht anderweitig deutlich kenntlich gemacht, ist das Berühren der Ausstellungsgegenstände untersagt.

(7) Für Ihre Mäntel, Jacken, Taschen, Rucksäcke usw. stehen Ihnen Schließfächer im Untergeschoss des Neubaus und im Untergeschoss von Haus Wahnfried zur Verfügung. Aus konservatorischen und sicherheitstechnischen Gründen ist das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen oder nassen Gegenständen wie Regenschirmen, Spazierstöcken (ausgenommen Gehhilfen), Regenbekleidung, Rucksäcken und Taschen größer als ca. 20 x 30 cm nicht erlaubt. Ebenso ist die Mitnahme von Flüssigkeiten (auch Getränke und auch in Flaschen oder anderen Behältern) sowie von entzündlichen, explosiven oder sonstigen gefährlichen Substanzen in das Museum nicht gestattet. Im Zweifel fragen Sie das Kassen- und Aufsichtspersonal. Das Museum kann für die vom Besucher im Schließfach deponierten Gegenstände keine Haftung übernehmen. Bei Verlust eines Schließfachschlüssels werden die für den notwendigen Austausch des Schlosses entstehenden Kosten in Höhe von 65 € in Rechnung gestellt.

(8) Tiere dürfen nicht mit in das Museum genommen werden. Blindenführhunde sind hiervon ausgenommen.

(9) Aus Rücksichtnahme auf andere Besucher bitten wir Sie, Ihr Handy auf lautlos zu schalten und in den Museumsräumen nicht zu telefonieren.

(10) In den Ausstellungsräumen sowie dem Foyer (Kasse, Museumsshop) ist das Essen und Trinken nicht gestattet. Unser Museumscafé freut sich auf Ihren Besuch!

(11) Der Zutritt zu Betriebsräumen außerhalb der Besucherbereiche ist nicht gestattet.

(12) Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für den Besucherverkehr geschlossen werden. Ein Anspruch auf auch teilweise Rückzahlung des Eintrittsgelds begründet sich daraus nicht.

(13) Gruppenführungen sind nur durch das Museumspersonal oder vom Museum beauftragte Personen gestattet. Ausnahmen sind schriftlich zu beantragen und von der Museumsleitung zu genehmigen.

(14) Im Falle eines Feueralarms verlassen Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit zügig die Ausstellungsräume. Die Anweisungen des Personals müssen befolgt werden.

Fotografieren und Filmen

(15) Im Museum wird das Fotografieren für private Zwecke ohne Blitzlicht und Stativ sowie das Filmen ohne Blitzlicht und Stativ geduldet. In unseren Sonderausstellungen darf nur mit schriftlicher Genehmigung der Museumsleitung fotografiert werden. Wir weisen darauf hin, dass jede Veröffentlichung, auch im Internet oder in den sozialen Medien, keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen, was ggf. zivil- und strafrechtliche Folgen sowie Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann.

(16) Das Fotografieren für kommerzielle, wissenschaftliche und sonstige publizistische Zwecke sowie im Rahmen der Berichterstattung der Medien ist ebenfalls nur mit schriftlicher Genehmigung der Museumsleitung erlaubt. Für eine schriftliche Erlaubnis, die ggf. kostenpflichtig ist, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrem Besuch per E-Mail unter info@wagnermuseum.de an unser Bildarchiv.

Veranstaltungen

(17) Das Fotografieren sowie Bild-(Film oder Video) und/oder Tonaufzeichnungen während Veranstaltungen durch Besucher sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen sind strafbar und begründen Schadenersatzansprüche des Museums. Das Museum ist berechtigt, die Löschung bzw. Herausgabe der widerrechtlich hergestellten Aufzeichnung zu verlangen und ggf. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern. Eine Erstattung des Eintrittsgelds erfolgt nicht.

(18) Mitschnitte und Aufnahmen von Proben oder Aufführungen durch Mitwirkende, welche für eine spätere Verwendung für private Zwecke oder im Bildungsbereich vorgesehen sind, können mit einer Sondergenehmigung durch die Museumsleitung gestattet werden. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Veröffentlichung, ist nicht gestattet.

(19) Handys und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind in den Museumsräumen außer Betrieb zu halten. Im Interesse anderer Besucher bzw. des störungsfreien Verlaufes der Vorstellung ist das Museum bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe zu verlangen bzw. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.

Toiletten und Wickeltisch

(20) Toiletten befinden sich im Unterschoss des Neubaus und im Untergeschoss von Haus Wahnfried. Diese Toiletten sind keine öffentlichen Sanitäreinrichtungen, sondern den Besuchern des Richard Wagner Museums vorbehalten.

(21) Einen Wickeltisch finden Sie in der Behindertentoilette im Untergeschoss des Neubaus.

Fundsachen

(22) Sollten Sie verlorene Gegenstände im Museum finden, bitten wir Sie, diese an der Kasse abzugeben. Über Fundsachen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

Kassen- und Aufsichtspersonal

(23) Das Museumspersonal ist für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich, weshalb wir um Ihr Verständnis bitten, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sich nicht auf Diskussionen einlassen können und dürfen. Allen Aufforderungen und Anweisungen des Museumspersonals bitten wir unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Personals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und an die Weisungen des Kassen- und Aufsichtspersonals halten, kann ein Hausverbot erteilt werden. Bei einem Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation und wünschen Ihnen einen informativen und angenehmen Aufenthalt im Richard Wagner Museum Bayreuth.

Stand 16.07.2018